Gernot Meyer und Ernst Friedrich Lauppe haben ein Genussrechtsmodell entwickelt, das keine bürokratischen und gesetzlichen Reizschwellen übersteigt, insbesondere eine kostenintensive Prospektpflicht vermeidet. Die Verwaltung ist automatisiert und einfach.
Es eignet sich zum Beispiel für die Beteiligung von
Rechstanwalt Ernst F. Lauppe und Unternehmensberater Gernot Meyer entwickeln maßgeschneiderte und dennoch vereinfachte Modelle für die Kapitalbeschaffung in unterschiedlichen Unternehmenssituationen.