Grundsätzlich besteht bei Genussrechten wie auch bei anderen öffentlichen Beteiligungsangeboten Prospektpflicht.
Wir empfehlen, wenn möglich, die Ausnahmen zur Prospektpflicht, insbesondere für kleiner Beteiligungsangebote, zu nutzen. Bei Prospektpflicht entstehen wesentlich höhere Kosten für den Aufbau. Dies lohnt sich in der Regel erst ab einem Beteiligungsvolumen von etwa 1 Mio. €.
Eine für kleinere Modelle oft genutzte Ausnahmeregelung sind Genussrechtsangebote von max. 100.000 € innerhalb eines Jahreszeitraumes.