Was sind Genussrechte

Genussrechte sind in der Regel Beteiligungen am Erfolg eines Unternehmens

 

Unterschiede unseres Genussrechtsmodells zu sonstigen Finanzierungen und Beteiligungen

  1. Die Genussrechtsinhaber haben kein Mitspracherecht in der Firma, auch nicht indirekt, wie die Bank
  2. Die Genussrechtsinhaber sind auch nicht am Vermögen beteiligt – also beispielsweise am Liquidationsgewinn
  3. Die Genussrechtsinhaber sind lediglich am Gewinn und Verlust beteiligt – und zwar so, wie die Firma das bestimmt
  4. im Fall der Insolvenz werden die Genussrechtsinhaber wie Gläubiger an letzter Stelle vor den Inhabern der Firma behandelt
  5. Genussrechte lassen sich individuell gestalten und können deshalb für die Anleger attraktiv gemacht werden – zum Beispiel durch Verbindung mit Rabattmodellen
  6. Genussrechte zählen unter bestimmten Bedingungen wie Eigenkapital – dennoch können die Zinsen (die Rendite) als Betriebskosten steuerlich abgesetzt werden