Was sind Genussrechte
Genussrechte sind in der Regel Beteiligungen am Erfolg eines Unternehmens
Unterschiede unseres Genussrechtsmodells zu sonstigen Finanzierungen und Beteiligungen
- Die Genussrechtsinhaber haben kein Mitspracherecht in der Firma, auch nicht indirekt, wie die Bank
- Die Genussrechtsinhaber sind auch nicht am Vermögen beteiligt – also beispielsweise am Liquidationsgewinn
- Die Genussrechtsinhaber sind lediglich am Gewinn und Verlust beteiligt – und zwar so, wie die Firma das bestimmt
- im Fall der Insolvenz werden die Genussrechtsinhaber wie Gläubiger an letzter Stelle vor den Inhabern der Firma behandelt
- Genussrechte lassen sich individuell gestalten und können deshalb für die Anleger attraktiv gemacht werden – zum Beispiel durch Verbindung mit Rabattmodellen
- Genussrechte zählen unter bestimmten Bedingungen wie Eigenkapital – dennoch können die Zinsen (die Rendite) als Betriebskosten steuerlich abgesetzt werden